Die Berufsbezeichnung “Arzt” wurde durch das Regierungspräsidium Stuttgart verliehen. Die Anerkennung als Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe erfolgte jeweils durch die
Landesärztekammer Baden-Württemberg.
Die aktuell gültige Berufsordnung können Sie auf der Homepage der Landesärztekammer Baden-Württemberg